RWE Rhein-Ruhr und PV-Anlagen - Ein Erfahrungsbericht
Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Niederspannungsnetz der RWE Rhein-Ruhr.
Lesen Sie mehr über die praktischen Erfahrungen mit dem RWE bzw. den Tochtergesellschaften RWE Rhein-Ruhr GmbH und Westnetz GmbH bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Jahr 2012.
Eine Chronologie von Hindernisssen…
Februar 2012 Die Entscheidung zum Kauf einer 5,16 kWp Photovoltaikanlage wurde getroffen.
26.02.2012 Der Anlagenstandort befindet sich im Niederspannungsnetz der RWE - Rhein-Ruhr. Also wurden von der Homepage des RWE die erforderlichen Unterlagen für eine Einspeiseanfrage heruntergeladen, ausgefüllt und verschickt.
27.02.2012 Vorsorglich wurde die PV-Anlage bestellt. Bei Anlagen unterhalb einer Leistung von 30 kWp gibt es normalerweise keine Probleme.
15.03.2012 Die Lieferung der Anlage erfolgt. Da die Minister Rössler und Röttgen äusserst kurzfristig eine zusätzliche Senkung der EEG-Einspeisevergütung zum 01.04.2012 festgelegt hatten, musste die Anlage schneller als geplant betriebsbereit und an das öffentliche Netz angeschlossen werden.
16.03.2012 Beim lokalen Elektriker unterschreibe ich den Zählerantrag für einen neuen Bezugzähler. Im Zuge des Anlagenbau soll der Zählerschrank auf die neuen EHZ-Standard's (Digitale Elektronische Haushaltszähler) umgebaut werden.
Die Anlage wird montiert und der Elektriker baut den Zahlerschrank auf EHZ (elektronische Haushaltszähler) um. Dies ist erforderlich, da diese Anlage mit einer 30 % Eigennutzungsquote betrieben werden soll.
21.03.2012 Zunächst ist nur der dreiphasige Zweirichtungszähler lieferbar und wird von einem RWE Techniker eingebaut.
23.03.2012 Die Anlage wird durch das Abnahmeprotokoll des Elektrikers offiziell in Betrieb genommen. Der einphasige Einspeisezähler fehlt noch. Eine Kontaktaufnahme mit dem RWE ist nicht möglich. Die 01805 … Hotline ist nicht erreichbar, direkte Anrufe in Wesel und Münster laufen ins Leere. Keiner ist zuständig. Es erfolgt immer nur ein Verweis auf die Hotline.
29.03.2012 Das Inbetriebnahmeprotokoll mit dem Messkonzeptdatenblatt sowie ein Prüfbereich des Wechselrichters zur aktuellen VDE-AR-N 4105 wurde an das RWE gefaxt und zusätzlich per E-Mail an das Team Einspeiser gesendet.
05.04.2012 Der einphasige Zähler für die PV-Anlage wurde durch das RWE eingebaut. Damit ist die Anlage komplett und funktionstüchtig.
20.04.2012 Die Anschlusszusage vom der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH kommt. In der Anlage befinden erneut verschiedene Formblätter:
Diese Unterlagen wurden ausgefüllt und per E-Mail, Fax und Post verschickt.
Dann passiert erst einmal nichts mehr. Auf E-Mails wird nicht reagiert, die Hotline ist nur über die gebührenpflichtige 01805 182100 Einwahlnummer anwählbar, aber nicht erreichbar.
Dieses Spiel spiele ich ein Zeit lang. Das Ergebnis: RWE = Null-Kommunikation
05.09.2012 Ab sofort findet jede Kommunikation mit dem RWE nur noch schriftlich und per Einschreiben statt. Eine Kontaktaufnahme war bislang unmöglich. Auf meine Schreiben per E-Mail und Fax wurde nicht reagiert. Abschlagszahlungen wurden ebenfalls nicht ausgezahlt.
17.09.2012 RWE-Rhein-Ruhr Verteilnetz schreibt, dass zur abschließenden Bearbeitung das Inbetriebnahmeprotokoll fehlt.
01.10.2012 Die angeblich fehlenden Unterlagen werden nochmals per Einschreiben an das RWE geschickt.
24.10.2012 Es kommt ein Einspeisevertrag vom RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz. Zur abschließenden Bearbeitung fehlen aber noch die folgende Unterlagen:
Der unterschriebene Einspeisevertrag
Das allgemeine Datenblatt EEG-Erzeugung
Datenblatt der Einzelanlage
Die Datenblätter enthalten wieder Angaben zur Anlage, zum Standort und zu meiner Person. Alles Informationen die mehrfach zuvor gegeben wurden.
Der Ärger steigt …
27.10.2012 Die Formblätter werden nochmals auchgefüllt und erneut per Einschreiben an das RWE geschickt. Der RWE-Vertragsentwurf wird nicht unterschrieben. Die Einspeisung soll rein auf der gesetzlichen Grundlage des EEG erfolgen. (Lesen Sie dazu: Einspeisevertrag)
02.11.2012 Das RWE moniert fehlende Angaben im Datenblatt der Einzelanlage. Das Datum der Meldung bei der Bundesnetzagentur wird Taggenau verlangt. Ich hatte hier die Angabe „April 2012“ gemacht. Warum werde ich später erfahren…
08.11.2012 Das fehlerhafte Formblatt wird erneut ausgefüllt und per Einschreiben an das RWE geschickt.
17.11.2012 Ein Schreiben vom RWE mit der Überschrift „Ablehnung des Einspeisevertrages“ geht ein.
Ab jetzt soll die „Auszahlung der Gutschriften“ über die RWE Kundenservice GmbH erfolgen. Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten sollen per getrennter Post kommen. Ab jetzt steht eine Telefonnummer in Münster zur Verfügung.
Dann passiert wieder nichts. Keine Zahlung, keine Post
02.01.2012 Ein Anruf beim RWE Kundenservice in Münster bringt die Erkenntnis, dass bislang nichts abgerechnet werden konnte, weil keine Zählerwerte vorlagen. Den Stand 31.12.2012 für den Netzeinspeisezähler und den PV-Zähler wurden telefonisch durchgegeben. Zum ersten Mal war ein sehr netter aber aufgrund der wohl zahlreichen Kundenbeschwerden auch frustrierter Mitarbeiter Gesprächspartner.
04.01.2013 Die Westnetz GmbH schickt eine Auftragsbestätigung?! Es sollen zwei Verbrauchsstellen an denen Energie eingespeist wird abgelesen werden.
10 Monate sind seit der Inbetriebnahme der Anlage vergangen. Noch immer ist kein einziger Euro an Abschlagszahlung geflossen.
06.01.2013 Die erste Abrechnung ist eingetroffen! Inhaltlich sind die Zahlenwerke kaum nachvollziehbar.
Aufffällig ist, dass die Stromlieferung erst mit dem Einbau des verspäteten PV-Zählers angefangen haben soll.
Zudem kürzt das RWE bis zum Zeitpunkt der taggenauen Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur die Einspeisevergütung auf den „Marktpreis“ von 4,468 ct / KWh anstatt der im EEG vorgegebenen 24,43 ct / kWh.
10.01.2013 Eine Nachfrage bei der Hotline (erreichbar!) brachte die Antwort, dass diese Vorgehensweise durch das EEG so vorgegeben ist. Das RWE hält sich nur an die gesetzlichen Vorgaben.
Nach meiner Interpretation des EEG handelt es sich um eine Kann-Regelung.
14.01.2013 Ich widerspreche per Einschreiben der Abrechnung und fordere eine Erklärung für die Kürzung der Einspeisevergütung sowie einen entgangenen Zinsgewinn für die bislang entgangenen Abschlagszahlungen.
04.02.2013 Folgende E-Mail geht ein:
Sehr geehrter Herr Büttner,
in der Abrechnung vom 04.01.2013 werden 270 kWh mit dem Marktwert von 4,468 ct./kWh vergütet.
Diese Vorgabe haben wir von der Vertragsabteilung erhalten.
Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Vertragsabteilung in Verbindung.
Tel.-Nr.: 0800-93786389
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
Lieferanten-Kompetenz-Center
Weseler Str. 480, 48163 Münster
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Joachim Schneider
Geschäftsführung: Heinz Büchel, Dr. Gabriël Clemens, Dr. Stefan Küppers, Dr. Achim Schröder
Sitz der Gesellschaft: Wesel
Eingetragen beim Amtsgericht Duisburg
Handelsregister-Nr. HR B 14081
USt.-IdNr. DE 8137 98 535
Da nur eine Telefonnummer genannt wird, rufe ich diese an. Die nette Dame konnte mir erst nach längeren Diskussionen eine konkrete Anschrift für meinen Widerspruch benennen:
Westnetz GmbH Team Einspeiser (Niederrhein) z.H. Herr Bonerz 54189 Trier
08.02.2013 Der Widerspruch wurde erneut an die angegebene Adresse verschickt.