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Energieversorgungsunternehmen/Stadtwerke


Ein Messkonzept muss  vor der Anlagenmontage festgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit einer vollständigen Einspeisung der Energie in das Netz des Versorgers oder die Eingennutzung eines Anteils.


Unterlagen und Anträge dazu finden Sie auf den Internetseiten Ihres Versorgers.


Bei den Stadtwerken Krefeld SWK gibt es folgende Dokumente:








Bei den RWE Netze Rhein-Ruhr gibt es folgende Dokumente:

















Es besteht prinzipiell auch die Möglichkeit der Einspeisung mit einem eigenen Zähler. Das hat den Vorteil, dass man das Geld sparen kann, das die Versorgungsunternehmen für die Zählermiete berechnen.


Nach § 448 BGB, der nach dem Urteil des BGH vom 29.September 1993 (Az. VIII ZR 107/93; RdE 1994, S.70 ff.) auf Stromeinspeisungen anwendbar ist, obliegt der Nachweis über die Menge des eingespeisten Stroms dem Verkäufer, somit dem Einspeiser. Insofern hat er grundsätzlich die Pflicht, einerseits auf eigene Kosten einen Zähler einzubauen. Er hat gegenüber dem netzbetreibenden EVU keinen Anspruch, einen (bestimmten) Zähler eingebaut zu bekommen. In einem Einspeisevertrag kann jedoch bestimmt werden, dass der Zähler vom EVU gestellt wird. Sollte der Einspeiser dagegen den Zähler stellen, sollte er im Interesse des EVU (Akzeptanz der Einspeisedaten durch den Übertragungsnetzbetreiber) zur Einhaltung des Eichrechts vertraglich verpflichtet werden. Es kann hier sinnvoll sein, dass das EVU die Eich- bzw. Beglaubigungsfristen jedes Zählers, der von einem Einspeiser beschafft und eingebaut worden ist, erfasst und nach Fristablauf die Ordnungsmäßigkeit der neuen Eichung bzw. Beglaubigung überprüft. Quelle: SFV


Allerdings sind die Versorgungsunternehmen von dieser Idee nicht sehr begeistert. Trotz des zusätzlichen Aufwands zur Rechnungserstellung ist das Preis-/Leistungsverhältnis wahrscheinlich aus Sicht des Versorgers sehr gut. Wir zahlen zur Zeit jährlich 48,- DM zzgl. MwSt für einen einfachen Wechselstromzähler.


 

 

Finanzamt


Umsatzsteuererklärung

Einkommensteuererklärung


Vorsteuerabzugsberechtigung

Wer regelmäßige Einnahmen aus seiner Solaranlage erzielt (gleichgültig ob er eine Gewinnerzielungsabsicht hat), unterliegt als Unternehmer der Umsatzsteuer. Zwar besteht die Möglichkeit, sich als "Kleinunternehmer" von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, doch ist dies für PV-Anlagenbefreier zumeist nicht sinnvoll. Der PV-Anlagenbetreiber kann vom Finanzamt auf Antrag die Vorsteuerabzugsberechtigung erlangen. Er zählt dann als Unternehmer. In diesem Fall erhält er die gezahlte Umsatzsteuer auf den Erwerb und die Wartung seiner Anlage zurück. Auf die Einspeisevergütung muss er nun seinerseits die Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen.


Berücksichtigung in der Einkommensteuer

Hier geht es um die Gewinnerzielungsabsicht. "Gewinn" wird in diesem Zusammenhang als Totalgewinn verstanden, d. h. im Laufe der 20 Jahre Betriebsdauer muss die Summe der Einnahmen höher sein als die Summe der Ausgaben. (Anmerkung: Diese Gewinndefinition ist nicht zu verwechseln mit Gewinn im betriebswirtschaftlichen Sinn).


Zu den Einnahmen zählt die Einspeisevergütung.

Zu den Ausgaben zählen Planungskosten, Anschaffungskosten, Reparaturkosten, Wartungskosten, Kosten für den Abbau der Anlage, Versicherungskosten und Kreditzinsen. Kalkulatorische Zinsen (Zinsverzicht bei Verwendung von Eigenkapital) dürfen nicht berücksichtigt werden, sondern nur tatsächlich anfallende Kosten (für die man im Zweifelsfall eine Rechnung oder Zahlungsbeleg vorlegen könnte).


Wer seine Solaranlage gewerblich, d. h. mit Gewinnerzielungsabsicht, betreibt, muss in seiner Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen.


Wer keine Gewinnerzielungsabsicht hat, d. h. wer keinen Totalgewinn erwirtschaften kann, braucht die mit der Solaranlage zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben nicht in der Einkommensteuererklärung aufzuführen, es sei denn, er wird vom Finanzamt ausdrücklich dazu aufgefordert.

Quelle: SFV




Stadtverwaltung


Gewerbeanmeldung


Gewerbeanmeldung (nicht mehr unbedingt notwendig)


Die Gewerbeanmeldung wird bei der Gewerbemeldestelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorgenommen. Sie benötigen für die Anmeldung Ihren  Personalausweis und müssen eine Gebühr von ca. 40,- bezahlen. Die allgemeine Tätigkeit lautet: Erzeugung und Verkauf elektrischer Energie.


Wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss in der Einkommensteuer seine Einnahmen und Ausgaben unter dem Stichwort "gewerblich" angeben. Deshalb glauben viele PV-Anlagenbetreiber, sie müssten ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt sieht dies zumeist anders: Die Anmeldung eines Gewerbes ist bei Anlagen der üblichen Größen - unabhängig von der Gewinnsituation - nicht erforderlich. Bei größeren Anlagen, mit denen Sie aufgrund besonders günstiger Förderbedingungen einen Gewinn erzielen, sollten Sie trotzdem sicherheitshalber beim Gewerbeamt nachfragen.

Quelle: SFV


 


Versicherung


Gebäudeversicherung /Solarversicherung


Ist Ihre Anlage nach den vorhandenen Versicherungsbedingungen in der Gebäudeversicherung tatsächlich mitversichert? Bei uns war es nicht der Fall. Das Kleingedruckte des Vertrages schloss Anbauten und damit unsere Aufdach-Anlage aus. Hätten wir eine In-Dach-Version aufgebaut, wäre diese eingeschlossen gewesen.

Aber Achtung: Eine gleitende Neuwertversicherung macht bei einer PV-Anlage wenig Sinn. Mit zunehmendem Alter steigen so die Versicherungsbeiträge.


Eine Alternative sind spezielle Solarversicherungen.


Der Einschluss der Solaranlage kostet bei unserer Versicherung jährlich ca. € 70,-.


 


IHK - Industrie- und Handelskammer


Gesetzliche Mitgliedschaft

Kleingewerbe


Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie als automatisch Mitglied Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer. Mit Ihrer Solaranlage sind Sie sicher ein "Kleingewerbetreibender". Das bedeutet, dass Sie weniger als 10000,- DM Gewinn- oder Gewerbeertrag jährlich erzielen. Damit werden bei der IHK keine Mitgliedsbeiträge fällig. Auf den Gebührenbescheid müssen Sie mit einem formlosen Brief mit dem Hinweis auf den geringen Gewinn/Gewerbeertrag antworten.


 


Abrufen zugesagter Fördermittel


Modul-Seriennummern


Es ist sehr wichtig, die Seriennummern der einzelnen Module festzuhalten, damit die Fördergelder ausgezahlt werden. Nach der Montage der Module sind die Seriennummern meist nicht mehr zu sehen.




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Formalitäten für den Betrieb einer PV-Anlage

Sparsames Haus - Optimiert zur Nutzung regenerativer Energien

Bis eine PV-Anlage richtig funktioniert sind einige Hürden zu überwinden. Im folgenden möchten wir unsere Erfahrungen mit den "lästigen", aber wichtigen Formalitäten darstellen.

    


Energieversorgungsunternehmen/Stadtwerke            Finanzamt            Stadtverwaltung            Versicherung            IHK - Industrie- und Handelskammer            Abrufung von zugesagten Fördermitteln